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Wie aus gut unterrichteten Kreisen zu erfahren war, hat HP erneut eine Patetrechtsklage erfolgreich gewonnen und zwar diesmal gegen die Unternehmen Pelikan Hardcopy AG und Swiss Pelikan Hardcopy International AG. Dem Urteil zur Folge sind die beiden Unternehmen zum Schadenersatzzahlung verpflichtet worden. Die im Handel befindlichen Patronen müssen zurückgerufen werden. Die Firma HP betont, dass es sich bei den von der Pelikan Hardcopy AG vertrieben Patronen nicht um wiederbefüllte Patronen handelt, sondern um von Dritten produzierte Neuware.
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